Statusprüfung zur Sozialversicherung

Sie zahlen Sozialversicherungsbeiträge und haben doch keine Ansprüche auf Leistungen im Bedarfsfall! Somit lautet die Frage aller Fragen: Sind Sie sozialversicherungspflichtig?- Die typische deutsche Antwort: Kommt darauf an!

Mitarbeitende Angehörige in Familienbetrieben sind empört und verzweifelt zugleich, wenn Sie im Ernstfall Sozialleistungen beantragen und dann die Leistung verweigert wird. Die Begründung klingt im ersten Moment fast unglaublich: Die Betroffenen waren gar nicht sozialversicherungspflichtig, hätten überhaupt keine Beiträge entrichten müssen und haben somit auch keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Die zuständigen Krankenkassen können für die mangelnde Beratung und Aufklärung nicht verantwortlich gemacht werden, da die Zuständigkeit beim Arbeitgeber liegt.

Der Fehler im Sozialsystem ist dabei für den Laien nur schwer zu erkennen, denn betroffen sind nicht alle Angestellten, sondern nur Geschäftsführer oder im Betrieb mitarbeitende Familienangehörige (Ehepartner, Kinder, Schwager / Schwägerin, Cousine / Cousin und Lebensgefährten des Inhabers).