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Wer sich motorisiert in den Straßenverkehr begibt, muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließen. So steht es im Gesetz. Diese Pflicht gilt sogar für Fahrräder mit Hilfsmotor. Im Straßenverkehr gilt die Regel: Im Falle eines Unfalls ist der verursachende Auto- oder Kraftradfahrer unbegrenzt schadenersatzpflichtig. Weil im Straßenverkehr die Gefährdungshaftung gilt, muss der Betroffene manchmal auch dann Schadenersatz leisten, wenn er keine Schuld an einem Unfall trägt.
Ein Vergleich der Kraftfahrzeugversicherung lohnt sich, denn oft können jährlich einige hundert Euro gespart werden.
Die optimale Absicherung einer ganzen KFZ- Flotte ist eine Herausforderung. Sie kostet Zeit und Aufwand.
Wir bieten Ihnen: